1. Was ist die mittlere Wandhöhe?
Die mittlere Wandhöhe bezeichnet den durchschnittlichen Abstand zwischen dem Boden und der Oberkante des Carport-Dachs. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung, ob ein Carport genehmigungsfrei gebaut werden kann, da in vielen Landesbauordnungen eine Höchstgrenze für diese Höhe festgelegt ist.
Insbesondere bei Carports, die sich nahe an Grundstücksgrenzen befinden, ist die Einhaltung dieser Höhe entscheidend. So darf die mittlere Wandhöhe in den meisten Fällen 3 Meter nicht überschreiten, um den Bau ohne Genehmigung zu ermöglichen.
2. Wie wird die mittlere Wandhöhe bei einem Carport berechnet?
Die mittlere Wandhöhe eines Carports wird in der Regel als Durchschnitt der Höhen der vorderen und hinteren Wände ermittelt. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihr Carport ein geneigtes Dach hat, da so die unterschiedlichen Wandhöhen an den beiden Enden berücksichtigt werden.
Die Berechnung erfolgt einfach: Sie addieren die Höhen der niedrigsten und der höchsten Wand und teilen die Summe durch zwei.
Beispiel: Ihr Carport hat an der Einfahrt eine Wandhöhe von 2,50 Metern und an der Rückseite eine Höhe von 3,50 Metern. Die Berechnung der mittleren Wandhöhe sieht dann folgendermaßen aus:
(2,50m + 3,50m)/2 = 3,00m
In diesem Fall beträgt die mittlere Wandhöhe des Carports also 3 Meter.
Bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe beim Carport spielt die Dachform eine entscheidende Rolle. Bei einem Pultdach, das einseitig geneigt ist, wird häufig - wie im obigen Beispiel - die niedrigste und höchste Wandhöhe gemittelt.
Bei anderen Dachformen, wie dem Flachdach, sind die Wandhöhen auf allen Seiten gleich, wodurch die mittlere Wandhöhe der tatsächlichen Wandhöhe entspricht. Giebeldächer hingegen können je nach Bauart zu abweichenden Berechnungen führen, da hier die Wandhöhen an den Seiten des Carports unterschiedlich ausfallen können.
Sie sehen: Die mittlere Wandhöhe des Carports kann in Einzelfällen deutlich von der tatsächlichen Höhe der höchsten Wand abweichen. Hat Ihr Dach eine besonders starke Neigung, kann der Carport auch dann genehmigungsfrei sein, wenn die höchste Wand deutlich höher als 3 Meter ist.
3. Welche Vorschriften gelten in den verschiedenen Bundesländern?
In fast allen Bundesländern darf die mittlere Wandhöhe eines Carports maximal 3 Meter betragen, andernfalls ist eine Baugenehmigung erforderlich. Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, wo gemäß §62 der Landesbauordnung eine abweichende Regelung besteht. Hier ist eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3,2 Metern erlaubt. Zusätzlich sind bei Wänden mit Giebeln Firsthöhen von bis zu 4 Metern zulässig.
Sollten Sie planen, einen Carport mit einer mittleren Wandhöhe über den erlaubten Grenzwerten zu errichten, müssen Sie eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Dies gewährleistet, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie vor möglichen Bußgeldern oder gar dem Rückbau des Carports geschützt sind.
Unser Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur örtlichen Baubehörde auf, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht.